Wirtschaftsmediation

Der Begriff "Mediation" kommt aus dem lateinischen und bedeutet übersetzt Vermittlung, Ausgleich oder Versöhnung. Bei einem Mediationsverfahren (Wirtschaftsmediation) handelt es sich um eine alternative Streitbeilegung im Vergleich zu den klassischen Streitbeilegungsverfahren wie z.B. durch ein Schiedsverfahren oder einen Gerichtsprozess. Die Definition und Charakteristika von Mediation sind:

  • ein freiwilliges und nicht förmliches Verfahren mit zwei oder mehreren Parteien mit dem Ziel einer Konfliktlösung im Verhandlungswege
  • Unterstützung der Streitbeilegung durch einen Mediator (=neutraler Dritter, allparteilich, agent of reality)
  • Entscheidungsgewalt über Streitgegenstand und Mediationsverlauf bleibt bei den Parteien (Parteien sind "Herren des Verfahrens)

Wirtschaftsmediation unterteilt sich in zwei große Bereiche, Wirtschaftsmediation im engeren und weiteren Sinne. Im engeren Sinne bedeutet:

  • Konflikte von oder zwischen Unternehmen und Konflikte von oder zwischen Anteilseignern eines Wirtschaftsunternehmens

Wirtschaftsmediation im weiteren Sinne bedeutet:

  • Wirtschaftsstreitigkeiten zwischen (Privat-) Personen, z.B. wegen Schadenersatz, um Erbstreitigkeiten sowie Nachfolgestreitigkeiten und um Konflikte zwischen Mitarbeitern

Ihr Nutzen

Die Situation der Justiz ist prekär. Die Gerichte sind überlastet, die Verfahren dauern lange, es gibt eine knappe Terminierung und wenig Zeit für den Einzelfall, die Absetzung von Urteilen benötigt Zeit und es herrscht  starker Vergleichsdruck mit häufig unbefriedigenden Kompromißlösungen. Eine Gerichtsentscheidung ist und bleibt immer eine fremdbestimmte Handlung, die im Regelfall zu einem Nullsummenspiel führt, einer gewinnt, der andere verliert.

Die Wirtschaftsmediation bringt Ihnen folgende Nutzen und Vorteile:

  • Planungssicherheit
  • Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit
  • Sicherung bestehender Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • Vertraulichkeit
  • Flexible Lösungen im Sinne aller Parteien
  • Höhere Verfahrenszufriedenheit und höhere Befolgungsrate
  • Spart Ihnen Zeit und Kosten

Die Wirtschaftsmediation berücksichtigt Ihre tatsächlichen, rechtlichen und emotionalen Aspekte und ist sachlich nicht auf ein bestimmtes Rechtgebiet begrenzt, so dass die vielfältigen Konfliktebenen im Gesundheitswesen und Gastgewerbe angesprochen werden können.

Die Umsetzung

Wirtschaftsmediation kann in den folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Nachfolgeregelungen in klein- und mittelständischen Unternehmen 
  • Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Lieferanten
  • Streitigkeiten zwischen Kapitaleignern
  • Streitigkeiten zwischen Franchisepartnern
  • Streitigkeiten zwischen Pacht- und Managementpartnern
  • Streitigkeiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat
  • Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern im Unternehmen

Sie rufen uns an, wenn Sie Informationen über den Ablauf eines Mediationsverfahrens wünschen oder wenn Sie sich bereits mit der anderen Streitpartei über solch ein Verfahren geeinigt haben. Dann haben Sie bereits den ersten Schritt zu einer gemeinsamen Lösungsfindung getan. Wir sind neutral bzw. allparteilich während des gesamten Mediationsprozesses und darüber hinaus. Mit allen Parteien werden die Rahmenbedingungen besprochen und vertraglich festgehalten. Wir arbeiten in Kooperation mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Dr. Ulf Vormbrock, dessen juristischer Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht liegt. 80 % aller Mediationsprozesse enden erfolgreich im Sinne der Streitparteien.

Die Zielsetzung

Ziel des Einsatzes von Wirtschaftsmediation ist es, eine interessengerechte und zukunftsorientierte Lösung für alle Parteien unter Berücksichtigung aller Aspekte des Konfliktes zu erreichen.

Die Kosten

Die Kosten werden je nach Fall und Umfang entweder mit einem Stundensatz oder einem Pauschalsatz angesetzt. Bei allen Vergleichen mit anderen Streitbeilegungsverfahren ist die Wirtschaftsmediation das kostengünstigste Verfahren.